Startseite › Tipps › Unfall mit dem Wohnmobil
Von Christian Voye, zertifizierter Sachverständiger für Freizeitfahrzeuge · Stand: Oktober 2026
Schalten Sie die Warnblinkanlage ein, ziehen Sie die Warnweste an und stellen Sie das Warndreieck auf. Sind Menschen verletzt, wählen Sie den Notruf 112. Die Polizei sollten Sie immer dann rufen, wenn es Verletzte gibt, die Schuldfrage unklar ist oder sich der Unfallgegner nicht ausweisen will.
Danach geht es um Beweise. Was Sie jetzt festhalten, lässt sich später nicht mehr nachholen:
Unterschreiben Sie kein Schuldanerkenntnis. Den Unfallhergang können Sie im Europäischen Unfallbericht festhalten – er dokumentiert, was passiert ist, nicht wer schuld war.
Ein Wohnmobil ist Fahrzeug und Wohnung zugleich. Drehen Sie nach einem Unfall die Gasflaschen zu und prüfen Sie, ob irgendwo Wasser austritt. Im Innenraum können sich Möbel, Klappen oder Ladung gelöst haben.
Fahren Sie nur weiter, wenn das Fahrzeug verkehrssicher ist. Lose Teile am Aufbau, eine beschädigte Tür oder ein gerissenes Fenster sind Gründe, das Fahrzeug stehen zu lassen. Offene Stellen sollten Sie provisorisch abdichten, damit kein Wasser eindringt – fotografieren Sie den Zustand vorher.
Wird der Urlaub durch den Unfall unterbrochen, heben Sie alle Belege auf: Abschleppen, Übernachtung, Rückreise. Ob diese Kosten ersetzt werden, klärt Ihr Anwalt.
Sie sind nicht schuld: Die Gutachterkosten gehören zum Schaden, den der Verursacher ersetzen muss. In der Regel übernimmt sie dessen Haftpflichtversicherung. Sie dürfen den Sachverständigen selbst auswählen.
Sie tragen eine Teilschuld: Die Kosten werden entsprechend der Haftungsquote aufgeteilt.
Sie haben den Unfall selbst verursacht: Dann ist Ihre Vollkasko zuständig. Sie beauftragt meist einen eigenen Sachverständigen. Sind Sie mit dem Ergebnis nicht einverstanden, können Sie die Abrechnung prüfen lassen.
Bei sehr kleinen Schäden – als Faustwert gelten etwa 750 bis 1.000 Euro – genügt meist ein Kostenvoranschlag. Beim Wohnmobil ist diese Grenze schnell überschritten.
Die Versicherung des Unfallgegners bietet oft an, einen eigenen Gutachter zu schicken. Das klingt bequem, hat aber einen Haken: Dieser Gutachter arbeitet im Auftrag der Seite, die zahlen muss. Ihr eigener Sachverständiger ermittelt dagegen alle Positionen, die Ihnen zustehen – auch die Wertminderung und Schäden, die erst bei genauerem Hinsehen auffallen.
Rufen Sie an, sobald die Unfallstelle gesichert ist. Ich komme zum Fahrzeug, nehme Basisfahrzeug und Aufbau auf und erstelle das Unfallgutachten für die Regulierung.
Personenzertifizierter Sachverständiger für Freizeitfahrzeuge, Wohnwagen und Wohnmobile nach DIN EN ISO/IEC 17024 (Euro-Zert)
Bei Verletzten immer. Bei einem reinen Sachschaden ist es nicht vorgeschrieben, aber sinnvoll, wenn die Schuldfrage unklar ist oder sich der Unfallgegner nicht ausweisen will.
Nur wenn das Fahrzeug verkehrssicher ist. Bei losen Teilen am Aufbau, beschädigten Türen oder Fenstern oder Auffälligkeiten an Fahrwerk und Lenkung lassen Sie das Wohnmobil besser abschleppen.
So bald wie möglich, bevor am Fahrzeug etwas verändert wird. Einen Termin bekommen Sie meist noch am selben Tag.
Schadengutachten nach einem Unfall: Reparaturkosten, Wiederbeschaffungswert, Restwert und Wertminderung als Grundlage für Ihre Ansprüche.
Zweitmeinung zur Abrechnung Ihres Kaskoversicherers und Vertretung im Sachverständigenverfahren.
Aufnahme und Bewertung von Schäden an Dach, Außenhaut, Dachhauben und Anbauteilen.
Am schnellsten erreichen Sie mich per Telefon oder WhatsApp. Schicken Sie mir gern gleich ein paar Fotos mit – dann kann ich den Aufwand vorab einschätzen.