Startseite › Service › Häufige Fragen
Die Gutachterkosten gehören zum ersatzfähigen Schaden. In der Regel übernimmt sie die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers. Bei einer Teilschuld werden die Kosten nach der Haftungsquote geteilt. Mehr dazu unter Unfallgutachten.
Ja. Als Geschädigter eines Haftpflichtschadens können Sie einen eigenen, unabhängigen Sachverständigen beauftragen und müssen den Gutachter der gegnerischen Versicherung nicht akzeptieren.
Oberhalb der Bagatellgrenze von etwa 750 bis 1.000 Euro. Darunter genügt meist ein Kostenvoranschlag. Bei Wohnmobilen und Wohnwagen ist diese Grenze wegen der Teilepreise schnell erreicht.
Das Honorar eines Schadengutachtens richtet sich nach der Schadenhöhe. Bei einem unverschuldeten Unfall trägt es in der Regel die Versicherung des Verursachers. Für Kaskoprüfung und Feuchtigkeitsmessung nenne ich Ihnen den Preis vorab am Telefon.
In der Regel nicht. Sind Sie mit der Abrechnung nicht einverstanden, können Sie das Sachverständigenverfahren verlangen; dessen Kosten werden nach den üblichen Bedingungen im Verhältnis von Obsiegen und Unterliegen verteilt. Mehr dazu unter Kaskoschaden.
Meist noch am selben Tag. Termine sind auch abends und samstags möglich.
Dort, wo das Fahrzeug steht: am Stellplatz, bei Ihnen zu Hause oder in der Werkstatt in München und Umland.
Die Zulassungsbescheinigung Teil I, bei einem Unfall die Daten des Unfallgegners und seiner Versicherung sowie – falls vorhanden – Rechnungen über Nachrüstungen und frühere Reparaturen. Bei einem Kaskoschaden zusätzlich den Versicherungsschein und das Schreiben der Versicherung.
Ein Schadengutachten hat kein Ablaufdatum. Die Werte beziehen sich aber auf den Tag der Besichtigung. Zieht sich die Regulierung lange hin, können Preise und Fahrzeugwert eine Aktualisierung erfordern.
Ein Wohnmobil besteht aus Basisfahrzeug und Wohnaufbau. Außenhaut, Sandwichwände, Fenster, Möbelbau und Bordtechnik folgen eigenen Reparaturwegen und Preisen. Wer nur das Fahrgestell kalkuliert, übersieht leicht die teuren Positionen. Mehr dazu in den Tipps.
Wohnmobile aller Aufbauarten – Kastenwagen, Teilintegrierte, Integrierte und Alkoven –, Wohnwagen sowie Campervans und Selbstausbauten.
Hagel ist in der Regel über die Teilkasko versichert. Abgerechnet wird als Reparatur, fiktiv nach Gutachten oder als Totalschaden, jeweils abzüglich Selbstbeteiligung. Mehr dazu unter Hagel- und Sturmschäden.
Für ein Wohnmobil, das nur in der Freizeit genutzt wird, gibt es nach der Rechtsprechung in der Regel keine pauschale Nutzungsausfallentschädigung. Ersatzfähig sein können konkrete Kosten, etwa für ein Mietfahrzeug. Die rechtliche Einordnung übernimmt Ihr Anwalt.
Nein. Die Garantieprüfung führen in der Regel die Vertragshändler des Herstellers durch. Meine Messung ist eine unabhängige Zustandsfeststellung. Mehr dazu unter Feuchtigkeitsmessung.
Ausführliche Hintergründe finden Sie in den Tipps vom Gutachter.
Schildern Sie mir Ihren Fall kurz am Telefon oder schicken Sie mir Fotos per WhatsApp. Ich sage Ihnen, wie es weitergeht.
Am schnellsten erreichen Sie mich per Telefon oder WhatsApp. Schicken Sie mir gern gleich ein paar Fotos mit – dann kann ich den Aufwand vorab einschätzen.