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Bei einem Kaskoschaden beauftragt der Versicherer in der Regel einen eigenen Sachverständigen. Dessen Zahlen sind die Grundlage der Abrechnung – aber nicht das letzte Wort.
Gerade bei Freizeitfahrzeugen liegen die Bewertungen oft weit auseinander. Der Marktwert hängt stark von Grundriss, Ausstattung und Pflegezustand ab, und für Schäden am Aufbau gibt es häufig mehrere Reparaturwege mit sehr unterschiedlichen Kosten.
Ich prüfe das vorliegende Gutachten Punkt für Punkt und sage Ihnen, ob die Abweichung groß genug ist, um dagegen vorzugehen.
Schildern Sie mir Ihren Fall kurz am Telefon oder schicken Sie mir Fotos per WhatsApp. Ich sage Ihnen, wie es weitergeht.
Das Sachverständigenverfahren ist in den Kaskobedingungen für den Fall vorgesehen, dass sich Versicherer und Versicherungsnehmer über die Höhe des Schadens nicht einig sind – also über Reparaturkosten, Wiederbeschaffungswert und Restwert. Die Frage, ob überhaupt Versicherungsschutz besteht, wird dort nicht entschieden.
Kosten: Nach den üblichen Bedingungen tragen Versicherer und Versicherungsnehmer die Kosten des Verfahrens im Verhältnis von Obsiegen und Unterliegen. Deshalb steht am Anfang immer die Vorprüfung: Ich nenne Ihnen den Preis dafür vorab und sage offen, wenn die Aussichten gering sind.
Maßgeblich sind die Bedingungen Ihres Vertrags. Bringen Sie den Versicherungsschein und die Versicherungsbedingungen mit.
Solaranlage, Lithium-Batterie, Markise, Luftfederung: Nachrüstungen erhöhen den Wert, tauchen in pauschalen Bewertungen aber oft nicht auf.
Teilreparatur oder Tausch der kompletten Seitenwand? Die Entscheidung verändert die Kosten erheblich und muss fachlich begründet sein.
Hohe Restwertgebote aus Onlinebörsen drücken die Auszahlung. Ich prüfe, ob der angesetzte Restwert nachvollziehbar ist.
Abzüge wegen Alter oder angeblicher Vorschäden müssen belegt sein. Eine saubere Dokumentation des Zustands hilft.
Nein. Wenn Sie die Schadenhöhe für zu niedrig halten, können Sie die Abrechnung prüfen lassen und das in den Bedingungen vorgesehene Sachverständigenverfahren verlangen.
Den Preis für die Vorprüfung nenne ich Ihnen vorab am Telefon, sobald ich weiß, welche Unterlagen vorliegen.
Nach den üblichen Kaskobedingungen werden die Kosten im Verhältnis von Obsiegen und Unterliegen zwischen Ihnen und dem Versicherer verteilt. Maßgeblich ist Ihr Vertrag.
Ja. Auch bei einem Teilkaskoschaden können Sie die Schadenhöhe überprüfen lassen. Mehr dazu unter Hagel- und Sturmschäden.
Ja. Ich werde im Sachverständigenverfahren auch als Obmann tätig, wenn sich die beiden Sachverständigen der Parteien auf mich verständigen.
Schadengutachten nach einem Unfall: Reparaturkosten, Wiederbeschaffungswert, Restwert und Wertminderung als Grundlage für Ihre Ansprüche.
Aufnahme und Bewertung von Schäden an Dach, Außenhaut, Dachhauben und Anbauteilen.
Unabhängige Messung mit Protokoll: vor dem Kauf, nach einem Schaden oder bei Verdacht auf Wasser im Aufbau.
Am schnellsten erreichen Sie mich per Telefon oder WhatsApp. Schicken Sie mir gern gleich ein paar Fotos mit – dann kann ich den Aufwand vorab einschätzen.