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Tipps vom Gutachter

Wiederbeschaffungswert bei Wohnmobil, Wohnwagen und Campervan

Nach einem erheblichen Schaden ist wichtig, welchen Betrag die Beschaffung eines gleichwertigen Freizeitfahrzeugs erfordert. Der Wiederbeschaffungswert bezieht sich auf das Fahrzeug in seinem Zustand vor dem Schaden und auf den maßgeblichen Schadenzeitpunkt.
Christian Voye, Sachverständiger für Wohnmobile und Wohnwagen

Von Christian Voye, zertifizierter Sachverständiger für Freizeitfahrzeuge · Stand: Oktober 2026

Seitenansicht eines Wohnwagens auf einer Grünfläche

Wer hier schreibt

Christian Voye

Personenzertifizierter Sachverständiger für Freizeitfahrzeuge, Wohnwagen und Wohnmobile nach DIN EN ISO/IEC 17024 (Euro-Zert)

Häufige Fragen

Häufige Fragen

Grundsätzlich geht es um ein gleichwertiges gebrauchtes Fahrzeug. Eine vertragliche Neupreisentschädigung ist davon zu unterscheiden.

Ein vollständig identisches Angebot ist nicht immer verfügbar. Wesentliche Unterschiede müssen dann beschrieben und in der Bewertung nachvollziehbar behandelt werden.

Der frühere Kaufpreis legt das Ergebnis nicht fest. Entscheidend sind Fahrzeugzustand und Markt zum Stichtag. Ob ein höherer Wert vorliegt, muss die Untersuchung zeigen.

Sie kann einen Anhaltspunkt liefern. Ob sie den konkreten Aufbau, Umbauten und Zustand ausreichend abbildet, muss geprüft werden. Für eine individuelle Bewertung werden die tatsächlichen Fahrzeugmerkmale benötigt.

Die Preisgrundlagen müssen erkennbar sein. Händlerangebote mit unterschiedlichen steuerlichen Ausweisungen und private Angebote dürfen nicht ohne Prüfung gleich behandelt werden. Welche steuerlichen Folgen sich bei der Schadenabrechnung ergeben, ist eine gesonderte Frage.

Ja, im vereinbarten Umfang. Dafür benötige ich die vollständige Bewertung, die verwendeten Vergleichsangebote und die verfügbaren Unterlagen zum Fahrzeug.

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