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Tipps vom Gutachter

Wertminderung bei Wohnmobil, Wohnwagen und Campervan nach einem Unfall

Ein fachgerecht repariertes Freizeitfahrzeug kann am Markt anders beurteilt werden als ein ansonsten vergleichbares Fahrzeug ohne entsprechenden Unfallschaden. Ob daraus eine merkantile Wertminderung entsteht und wie hoch sie ist, muss am konkreten Fahrzeug bewertet werden.
Christian Voye, Sachverständiger für Wohnmobile und Wohnwagen

Von Christian Voye, zertifizierter Sachverständiger für Freizeitfahrzeuge · Stand: Oktober 2026

Beschädigte hintere Aufbauecke eines Wohnmobils

Wer hier schreibt

Christian Voye

Personenzertifizierter Sachverständiger für Freizeitfahrzeuge, Wohnwagen und Wohnmobile nach DIN EN ISO/IEC 17024 (Euro-Zert)

Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Wertminderung

Nein. Grundlage ist eine gedachte Verkaufssituation. Ein tatsächlicher Verkauf ist für die sachverständige Beurteilung nicht erforderlich.

Nein. Die Frage wird anhand des konkreten Fahrzeugs und Schadens beantwortet. Eine Reparaturrechnung allein begründet keinen bestimmten Minderwert.

Nein. Der Restwert bezeichnet den Wert des beschädigten Fahrzeugs im unreparierten Zustand. Die merkantile Wertminderung betrifft einen möglichen wirtschaftlichen Nachteil nach fachgerechter Reparatur.

Ein fester Prozentsatz für alle Wohnmobile, Wohnwagen und Campervans ist keine ausreichende individuelle Beurteilung. Fahrzeug, Schadenart und Markt müssen berücksichtigt werden.

Die Entschädigung für merkantilen Minderwert selbst unterliegt nicht der Umsatzsteuer. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist bei der Schätzung von Nettoverkaufspreisen auszugehen. Daraus folgt kein pauschaler weiterer Abzug bei einem bereits auf der richtigen Grundlage ermittelten Betrag.

Eine fachliche Prüfung kann vereinbart werden. Dafür benötige ich die vollständige Herleitung, das Gutachten und die Schadenunterlagen. Ob sich ein anderer Betrag begründen lässt, zeigt erst deren Auswertung.

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Christian Voye
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