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Von Christian Voye, zertifizierter Sachverständiger für Freizeitfahrzeuge · Stand: Oktober 2026
Wiederbeschaffungswert: der Betrag, den Sie aufwenden müssen, um ein gleichwertiges Fahrzeug bei einem seriösen Händler zu kaufen – gleiches Alter, vergleichbare Ausstattung, vergleichbarer Zustand.
Restwert: der Betrag, den das beschädigte Fahrzeug noch einbringt.
Wiederbeschaffungsaufwand: Wiederbeschaffungswert minus Restwert. Das ist die Summe, die Ihnen tatsächlich fehlt, um sich ein gleichwertiges Fahrzeug zu beschaffen.
Übersteigen die Reparaturkosten diese Werte, spricht man vom wirtschaftlichen Totalschaden: Das Fahrzeug ließe sich technisch reparieren, aber es lohnt sich rechnerisch nicht.
Hat ein anderer den Unfall verursacht, schützt die Rechtsprechung Ihr Interesse, das vertraute Fahrzeug zu behalten. Vereinfacht gilt:
Die Einzelheiten hängen vom Fall ab. Für die rechtliche Bewertung ist Ihr Anwalt zuständig; das Gutachten liefert die Zahlen dafür.
Angenommen, Ihr Wohnmobil hat einen Wiederbeschaffungswert von 40.000 Euro und einen Restwert von 12.000 Euro. Die 130-Prozent-Grenze liegt dann bei 52.000 Euro.
Die Zahlen sind ein Beispiel. Sie zeigen aber, wie stark das Ergebnis vom Wiederbeschaffungswert abhängt: Wird er nur um 4.000 Euro zu niedrig angesetzt, verschiebt sich die Grenze um 5.200 Euro.
In der Kasko gibt es die 130-Prozent-Regel nicht. Was gezahlt wird, steht in den Versicherungsbedingungen. Üblich ist: Die Reparatur wird bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswerts bezahlt; darüber wird der Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert erstattet.
Halten Sie die angesetzten Werte für falsch, können Sie die Abrechnung prüfen lassen und das Sachverständigenverfahren verlangen.
Bei einem Pkw lässt sich der Wiederbeschaffungswert meist gut aus Marktdaten ableiten. Beim Wohnmobil ist das schwieriger: Der Markt ist kleiner, die Fahrzeuge unterscheiden sich stark, und Nachrüstungen tauchen in Standardbewertungen oft nicht auf.
Gleichzeitig sind Reparaturen am Aufbau teuer. So geraten auch gepflegte Fahrzeuge rechnerisch in den Totalschaden, die ihr Besitzer gern behalten würde. Ein sorgfältig ermittelter Fahrzeugwert ist dann der wichtigste Hebel – ebenso ein realistischer Restwert.
Wie der Fahrzeugwert in das Unfallgutachten einfließt, lesen Sie auf der Leistungsseite.
Personenzertifizierter Sachverständiger für Freizeitfahrzeuge, Wohnwagen und Wohnmobile nach DIN EN ISO/IEC 17024 (Euro-Zert)
Nein. Sie können das Fahrzeug behalten. Der Restwert wird bei der Abrechnung in jedem Fall abgezogen.
Bei einem Haftpflichtschaden dürfen Sie sich in der Regel auf den Restwert verlassen, den Ihr Gutachter am regionalen Markt ermittelt hat. In der Kasko gelten die Vertragsbedingungen; dort berücksichtigen Versicherer häufig Angebote aus Restwertbörsen.
Der Wiederbeschaffungswert ist der Preis, den Sie beim Händler für ein gleichwertiges Fahrzeug zahlen. Der Zeitwert ist der Betrag, den Sie beim Verkauf Ihres Fahrzeugs erzielen würden – er liegt in der Regel darunter.
Schadengutachten nach einem Unfall: Reparaturkosten, Wiederbeschaffungswert, Restwert und Wertminderung als Grundlage für Ihre Ansprüche.
Zweitmeinung zur Abrechnung Ihres Kaskoversicherers und Vertretung im Sachverständigenverfahren.
Aufnahme und Bewertung von Schäden an Dach, Außenhaut, Dachhauben und Anbauteilen.
Am schnellsten erreichen Sie mich per Telefon oder WhatsApp. Schicken Sie mir gern gleich ein paar Fotos mit – dann kann ich den Aufwand vorab einschätzen.