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Tipps vom Gutachter

Wirtschaftlicher Totalschaden beim Wohnmobil: Was die Versicherung zahlt

Wiederbeschaffungswert, Restwert, 130-Prozent-Grenze: Drei Zahlen entscheiden darüber, ob repariert oder abgerechnet wird.
Christian Voye, Sachverständiger für Wohnmobile und Wohnwagen

Von Christian Voye, zertifizierter Sachverständiger für Freizeitfahrzeuge · Stand: Oktober 2026

Wohnmobil auf einer Hebebühne mit geöffnetem Heckbereich

Das Wichtigste in Kürze

Wer hier schreibt

Christian Voye

Personenzertifizierter Sachverständiger für Freizeitfahrzeuge, Wohnwagen und Wohnmobile nach DIN EN ISO/IEC 17024 (Euro-Zert)

Häufige Fragen

Fragen zum Totalschaden

Nein. Sie können das Fahrzeug behalten. Der Restwert wird bei der Abrechnung in jedem Fall abgezogen.

Bei einem Haftpflichtschaden dürfen Sie sich in der Regel auf den Restwert verlassen, den Ihr Gutachter am regionalen Markt ermittelt hat. In der Kasko gelten die Vertragsbedingungen; dort berücksichtigen Versicherer häufig Angebote aus Restwertbörsen.

Der Wiederbeschaffungswert ist der Preis, den Sie beim Händler für ein gleichwertiges Fahrzeug zahlen. Der Zeitwert ist der Betrag, den Sie beim Verkauf Ihres Fahrzeugs erzielen würden – er liegt in der Regel darunter.

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Christian Voye, Caravaning-Gutachter in München
Christian Voye
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